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Eine tragende Säule meiner Kompetenzen ist das Arbeitsrecht.
Das Arbeitsrecht untergliedert sich in die beiden Bereiche Individualarbeitsrecht und kollektives Arbeitsrecht.

Das Individualarbeitsrecht regelt das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das kollektive Arbeitsrecht die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretungen sowie zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften.

Ich vertrete Arbeitnehmer, Arbeitgeber sowie Betriebsräte und biete fundierte juristische Beratung im Hinblick auf die gesamte Bandbreite des Arbeitsrechts.

Weitere Informationen zum Thema Arbeitsrecht finden Sie unter
» www.arbeitsrechte.de